Es ist schon unglaublich, womit sich hohe deutsche Gerichte beschäftigen müssen. Seit über vier Jahren ist bei Bundesgerichtshof (BGH) und dem Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) ein Verfahren anhängig zwischen der schweizerischen Firma Lindt & Sprüngli und Riegelein. Der Streitgegenstand: ein goldener Schokoladenosterhase.
Die Schweizer sehen in dem Produkt von Riegelein einen Verstoß gegen das Markenrecht. Zu ähnlich wären die Hohlkörper und es bestünde Verwechslungsgefahr. Bereits mehrfach wurde die Verhandlung zur Entscheidung zwischen den beiden Instanzen OLG und BGH hin- und herverwiesen, weil Lindt & Sprüngli die Entscheidung zu ihren Ungunsten nicht akzeptieren wollen. Dabei haben die Richter vom BGH trotz der erneuten Revision durchblicken lassen, dass sie die bisherigen Urteile des OLG Frankfurt für richtig halten, nur die Begründung des OLG sei zu dürftig.

Nun könnte man das Alles für eine Posse, eine spitzfindige Streiterei zwischen zwei Konkurrenten halten, doch das Problem geht tiefer. Lindt ist nicht der Erfinder des sitzenden „Goldhasen“ auch wenn man sich sein Produkt markenrechtlich unter diesem Namen hat schützen lassen. Die Form des sitzenden Hasen hat eine längere Tradition und wird von Riegelein bereits seit etwa 50 Jahren verwendet. Würde Lindt Recht bekommen, müssten dann auch andere Schokoladenhersteller auf „verwechselbare“ Formen verzichten, mit anderen Worten: nur noch die Schweizer hätten das Recht, sitzende Osterhasen herzustellen.

Nun kann man ja sagen: Na und, was geht mich das an? Doch es geht dabei nicht nur um ein paar Schokoladenosterhasen. Würde das höchste deutsche Gericht bestätigen, dass ein Unternehmen das alleinige Recht an überlieferten Formen oder Produkten hat, käme es zu einer nachträglichen Monopolisierung. Man stelle sich vor, jemand stellt Pfefferkuchenherzen her und lässt sich diese patentieren. Für den Verbraucher bedeutete dies, dass er nicht mehr die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern hat, wie es jetzt üblich ist. Ganz zu schweigen von dem ganzen Abmahnpotential, das sich daraus ergibt. Man denke nur an die unglückliche Aktion von Jack Wolfskin. Dort ging es um einen Pfotenabdruck, den sich die Outdoormarke hat schützen lassen. Bisher hat der Konzern durchsetzen können, dass quasi niemand der irgendwas mit Kleidung macht, auch nur irgendeine Form von Pfote auf seinem Produkt aufbringen darf. Selbst der taz, zu deren Logo solch eine Pfote gehört, wurde verboten, T-Shirts mit Eigenwerbung herzustellen.
Die einzigen Profiteuere solcher Entscheidungen sind die entsprechenden Patent- bzw. Markeninhaber und deren Anwälte. Wer sich ein wenig mit Patent- und Markenrecht auskennt, weiß, dass dies mit einer zusätzlichen Förderung von Großunternehmen und Konzernen gleichkäme, denn für die fallen gebührenpflichtiger Martenschutz und Anwaltskosten nicht so stark ins Gewicht, wie für kleine Unternehmen.

Um das noch einmal klarzustellen: Es geht bei dem Urteil nicht um den Schutz einer Erfindung oder Idee von Lindt! Es geht vielmehr darum, allgemein verfügbare Dinge zu verprivatisieren. Eine Entwicklung, die nicht früh genug gestoppt werden kann! Denn ist dort einmal ein Damm gebrochen, ist es nur noch die Frage der Zeit, bis geschäftstüchtige Unternehmer dieses Mittel nutzen, die Konkurrenz vollständig aus dem Felde zu schlagen. Siehe Jack Wolfskin oder um die Spirale noch weiter zu treiben, der patenrechtliche Schutz von konventionell gezüchteten Pflanzen, mit denen Agro-Großkonzerne wie Monsanto kleinere Konkurrenten aus dem Geschäft drängen wollen und noch mehr Macht über unser Leben gewinnen.

Um auf die eingangs gestellte Frage zurück zu kommen: Im Bereich der Herstellung von Produkten gilt das alte Sprichwort wohl eher nicht, denn schließlich gibt es nicht nur einen Hasen – in dem Fall Kunden – zu erjagen, sondern ganz viele mit unterschiedlichen Ansprüchen und unterschiedlich großen Geldbeuteln. Und wie heißt es so schön: Konkurrenz belebt das Geschäft!

Zugabe:
Einer der bekanntesten und langwierigsten markenrechtliche Streitfälle, in dem es bisher noch keinen Sieger gibt, ist der um die Rechte am Namen Budweiser. Dass ich auf der Seite der Tschechen bin, kann sich der Leser sicher denken. Die Amerikaner können einfach kein Bier brauen…

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