Posts Tagged “Impotenz”

Die Sächsische Zeitung aus Dresden überraschte ihre Leser heute mit folgender Meldung: „Ein sächsischer Beamter klagt gegen den Freistaat auf Kostenübernahme für das Potenzmittel Viagra. Er hatte insgesamt drei Potenzmittel verschrieben bekommen und verlangt deshalb einen Zuschuss über die Hälfte des Preises von rund 748 Euro.“ Das Landesamt für Finanzen lehnte die Forderung selbstverständlich ab, mit der Begründung, dass es sich bei der Behandlung um keine Heilbehandlung sondern um einen Erhöhung der Lebensqualität handele.
Wäre es nicht so traurig, könnte man drüber lachen. Welcher Beschäftigte in der freien Wirtschaft würde sich getrauen, seinen Arbeitgeber für Viagra zur Kasse zu bitten? So etwas kann sich nur ein Beamter erlauben. Wenn man nicht gerade Pornostar ist, sollte die sexuelle Leistungskraft während der Arbeitszeit eigentlich keine Rolle spielen. Mir ist natürlich klar, dass Impotenz durchaus eine psychische Belastung sein kann. Gerade jemand, der als Beamter ständig im Rahmen seiner Entscheidungsfreiräume über Wohl und Wehe anderer bestimmt, kann ein wenig Selbstvertrauen gut gebrauchen. Wüsste der abgewiesene Bittsteller, dass der Herr hinter dem Tresen keinen mehr hochkriegt, würde er vielleicht nicht mit gesenktem Haupt und demütig das Amt verlassen, um beim nächsten Mal die erforderlichen Anträge vollständig ausgefüllt und in zehnfacher Ausfertigung pflichtschuldig auf den Tisch zu legen. Stattdessen ginge er mit einem süffisanten Grinsen zur Türe hinaus, dem Beamten beim nächsten Besuch ein „Wie steht’s… um mein Anliegen?“ zur Begrüßung zuwerfend.
Sexuelle Potenz hat auch immer was mit Machtgefühlen zu tun. Wer sich als Mann in Zweifel gezogen sieht, kann vielleicht wirklich nicht mehr vorbehaltlos über Anträge entscheiden, ganz zu schweigen vom persönlichen Leid, das eine solche Situation mit sich bringt. Aber mal ganz ehrlich: Muss dafür wirklich der Steuerzahler zur Kasse gebeten werden? Haben Beamte nicht ihre eigenen Krankenkassen, die diese Kosten übernehmen können? Wie weit geht eigentlich die Vorsorge des Staates für seine „Diener“?

PS: Das Verwaltungsgericht Leipzig gab übrigens dem Beamten recht. Jetzt muss sich das Oberverwaltungsgericht Bautzen mit dem Streit befassen

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