Moderne Technik hat immer Vor- und Nachteile. Eines der Probleme des Internets ist die Tatsache, dass man die schöne Wohnung mit allerhand Kabelage verunstalten muss. Muss man aber schon lange nicht mehr, denn findige Mitmenschen haben W-LAN, das drahtlose Netzwerk erfunden, bei dem die Signale per Funk übertragen werden. Das ist total toll, spart es doch meterlange Strippen, die quer im Raum liegen und zur Stolperfalle werden. Doch neben einem klitzekleinen bisschen zusätzlichem Elektrosmog hat W-LAN noch einen kleinen Nachteil: Daten die per Funk übertragen werden, lassen sich mit einem entsprechenden Empfänger mitlesen. Die Fachleute oder Digital Natives werden jetzt schreien: „Na da muss man das halt verschlüsseln!“ und sie haben Recht damit. Dumm nur, dass nicht wenige Internet-User technisch nicht so bewandert sind, dass sie diese Aufgabe fehlerfrei und sicher lösen. Das könnte ihnen in Zukunft aber teuer zu stehen kommen. Der Bundesgerichtshof hat jetzt in letzter Instanz entschieden, dass, wer Fremde unkontrolliert über seinen Zugang ins Internet lässt, die Abmahnkosten tragen muss. Im Wiederholungsfall kommen auch die Schadensersatzforderungen auf den solcherart Betrogenen zu.
Im BGH-Urteil steht, dass die Inhaber privater W-LAN-Netze diese künftig ausreichend sichern müssen. Als ausreichend wurde dabei definiert, was zum Zeitpunkt der Anschaffung marktüblich war, eine Pflicht zur Aktualisierung bestehe nicht.
So negativ das Urteil des vom Gericht behandelten konkreten Fall für den Beklagten sein mag, insgesamt dürften technisch wenig Versierte davon jedoch profitieren. Der BGH deckelte die Abmahnkosten und schloss Schadensersatz aus. Nur wer nach erfolgter Abmahnung und Unterlassungserklärung sein Netzwerk weiterhin nicht sichert, wird bezüglich Schadensersatzes zur Kasse gebeten. Für kommerzielle W-LAN-Anbieter (wie zum Beispiel Cafés, die ihren Gästen das surfen ermöglichen), fällt der Urteilsspruch weniger freundlich aus. So ist aus der Sicht der Richter eine ständige technische Nachrüstung von diesen zu erwarten.
Persönlich habe ich kein W-LAN, eben weil ich weiß, dass ich technisch nicht in der Lage bin, Jemandem mit einem bisschen krimineller Energie davon abzuhalten, in mein Netzwerk einzudringen. Notwendig ist das Ganze aus meiner Sicht sowieso nicht, denn ich gehöre zu den Menschen, die nicht ständig online müssen. Ich habe einen „festinstallierten“ Rechner und wenn ich wirklich im Internet will, dann setze ich mich an den Arbeitsplatz. Aus meiner Sicht ist es einfach sinnvoller, das genau zu trennen…

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Eine Antwort zu “W-LAN muss verschlüsselt werden”
  1. reSpektive reSpektive sagt:

    [New Post] W-LAN muss verschlüsselt werden – via @twitoaster http://www.peer-spektive.de/internet/w-l
    via Twitoaster

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