Über nichts freut sich der Mensch mehr, als über die Fehler anderer. Als regelmäßiger Blogprojekt-Newsletter-Empfänger freue ich mich immer über die Tipps von Peeer Wandinger zur Steigerung des Traffics in einem Blog. Ehrlicherweise muss ich gestehen, dass ich noch keine der guten Ideen umgesetzt habe aber ich war ja in letzter Zeit sowieso eher faul. Einen vernünftigen Aprilscherz oder Hoax, wie, man so schön neu deutsch sagt, hätte ich mir ja auch einfallen lassen, vielleicht wäre ich damit sogar berühmt geworden…
So, nun aber zur Schadenfreude, die eigentlich keine Schadenfreude ist – ich fand den “Fuselfahler” einfach nur lustig:
Der solcherart gewählte Name muss dann sicher vor der Benutzung erst noch gut getrocknet werden.
PS: Bitte haltet mir nicht meine Fehler vor. Ich vertrage Kritik so schlecht…
Für die einen ist das Internet eine große Selbstbedinungstheke, für die anderen der Feind schlechthin. Der Streit darum, ob Inhalte im Netz etwas kosten dürfen bzw. wie man im weltweiten Netz Geld verdient, wird immer deutlicher geführt. Bei kress.de stehen sich heute David Eicher und Thomas Koch gegenüber. Eicher, inhaber der Münchner Agentur Webguerillias gehört zu den Mitverfassen eines Media-Manifests, in dem zwölf Thesen zur Media-Messung im Web 2.0 aufgestellt werden. Der Düsseldorfer Thomas Koch gehört zur Geschäftsleitung der Agentur Crossmedia und es ist wohl keine Beleidigung, ihn als alten Haudegen der Werbebranche zu bezeichnen. Und diese Werbebranche ist selbstverständlich darauf angewiesen, ihren Kunden irgendwie glaubhaft zu machen, welche Werbemaßnahme Erfolg verspricht und was man durchaus weglassen kann.
Während Eichler die Einführung von Messgrößen für Social Media vorantreiben will und die Bedeutung der Communitys heraushebt, bezweifelt Koch die Relevanz der Web2.0-Aktivisten für große Marken, allein aufgrund ihrer geringen Zahl. Eichler sieht diese Vorreiter des Internetzeitalters widerum als Meinungsbildner und ist sich sicher, dass die eingesetzten Mittel für Social Media-Kampagnen sinnvoll verwendet sind.
Das Argument, dass z.B. bei Facebook acht Millionen deutsche Nutzer angemeldet sind, was eine durchaus Ernst zu nehmende Größe ist, bügelt Koch mit den Worten ab: “Die [Nutzer] tauschen sich doch nicht über Marken aus. Rund 90% der Facebook-Nutzer schreiben nur Müll und tauschen private Fotos aus.” Womit er aus Werber-Sicht sicher nicht ganz Unrecht hat. Koch zeigt sich überzeugt, dass wie bisher auch, nur etwa zehn Prozent der Nutzer auch aktiv sind, also in diesem Falle werbeaffin. Social Media sei somit noch weit davon entfernt, ein Massen-Markt zu sein.
Für Eichler trägt dieses Argument nicht. Auf Facebook bezogen fragt er: “Was können Werbungtreibende mit 800.000 qualifizierten Kontakten erreichen – und wie viel Geld müssten sie in die klassischen Medien stecken, um annähernd so viel zu erreichen?” Für ihn zeichnet sich die Werbung im Social Meda-Bereich durch eine hohe Effektivität in der Konsumentenansprache aus.
Koch kontert mit einem einfachen aber vernünftigen Argument: “Es gibt über 10.000 Marken, die in Deutschland werben. Ich persönlich habe nicht vor, mit diesen 10.000 Marken in Verbindung oder Dialog zu treten.” Da wir aber trotzdem Produkte von diesem Marken kaufen, muss die klassische Werbung den Hauptanteil der Zielgruppenansprache übernehmen. Das leuchtet ein…
Es ist aus meiner Sicht sehr amüsant, das Gespräch zu lesen. Viele gute Argumente werden in der typischen Werbersprache ausgetauscht. Wer sich allerdings ein endgültiges Ergebnis, einen klaren Sieger erwartet, den wird das Gespräch nicht zufrieden stellen können. Wahrscheinlich liegt die Wahrheit wie immer irgendwo dazwischen. Gerade große Marken werden in den kommenden Jahren kaum auf den direkten Kontakt zum Kunden verzichten können, das gebietet allein schon die Notwendigkeit, das eigene Image im Blick zu behalten und positiv zu gestalten. Ob sich diese Aktivitäten allerdings finanziell auszahlen, das lässt sich nicht mit absoluter Sicherheit sagen. Insofern sollte man Social Media wohl eher dem Bereich PR zuordnen, als der Werbung. Während PR oder Öffentlichkeitsarbeit eher langfristig angelegt ist und das Bild / Image einer Marke bestimmt, zielt Werbung auf kurzfristigere Erfolge, namentlich auf Verkäufe ab. Während bei letzterem ein finanzieller Nutzen recht leicht zuzuordnen ist (”Wie viel Geld habe ich zur Einführung des Produktes ausgegeben?” und “Wie hoch sind meine Umsätze und Gewinne durch den Verkauf des Produktes?”) ist das bei PR kaum möglich. Erfolgreich im Geschäft bleibt aber wohl nur der Unternehmer, der in beide Bereiche investiert…
Hier noch ein ganz witziges Video, das ich ebenfalls bei kress gefunden habe und das nur kanpp am Thema vorbei geht :
Wer kennt sie nicht, die mehr oder weniger lustigen Werbespots gegen Raubkopierer? Wer sich ohne dafür zu zahlen oder auch nur ohne Erlaubnis, urheberrechtlich geschützte Inhalte aus dem Netz lädt und diese gar noch verbreitet, der macht sich strafbar. Das sagen ganz klar unsere Gesetze und an die hat sich bekanntlich jeder zu halten, will er nicht gesiebte Luft atmen.
Doch was für den Normalverbraucher selbstverständlich ist, hat offenbar für das gern als Datenkrake verschrieene Suchmaschinenunternehmen Google keine Relevanz. Seit einiger Zeit arbeiten die Amerikaner an einer digitalen Bibliothek, für die sie schon über sieben Millionen Bücher eingescannt haben. Selbstverständlich ohne die Zustimmung der Autoren dazu einzuholen. Ganz offenkundig ist es Unternehmenspolitik bei Google, erst einmal Fakten zu schaffen und dann abzuwarten, was passiert. Nicht anders verhält es sich bei dem Kartenprojekt Google Street View. Wem es nicht passt, dass sein Haus und seine Straße weltweit und damit unter anderem auch für Kreditvergebende Banken per Internet einsehbar ist, der kann ja klagen! Was die digitale Bibliothek betrifft, so hat das die Buchbranche im Heimatland Googles getan. Es wurde ein Vergleich geschlossen, der den Autoren zumindest ein bescheidenes Entgelt sichert. Nach massivem Widerstand wurde zumindest ein Teil der ausländischen Bücher von dem Vergleich ausgenommen, schließlich unterliegen die nicht dem amerikanischen Urheberrecht, sondern dem ihres Heimatlandes. Ein analoger Vergleich ist in Deutschland erst einmal nicht zu erwarten. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und mit ihr viele Urheber sehen nicht ein, warum sie die rechtswidrige Praxis des Internetkonzerns nachträglich legitimieren sollten. Zudem gibt es auch andere Projekte wie die „Deutsche Digitale Bibliothek“, die ihrerseits den Buchbestand im Netz verfügbar machen will, auf legale, wenn auch etwas langwierigere Weise. Warum sollten diese Projekte durch einen Vergleich mit Google benachteiligt werden?
Dass die Justiz etwas gegen die Verbreitung von Kinderpornographie tun muss, ist sicher unstrittig. Ein am Montag vom Oberlandesgericht Hamburg gefälltes Urteil könnte jedoch weitreichende Folgen haben. So entschieden die Richter, dass jemand, der sich kinderpornographische Bilder anschaut, sich genauso strafbar macht, wie jemand, der die Bilder auf seiner Seite speichert. Das mag auf den ersten Blick in Ordnung gehen, doch ist dieser Grundsatz im Alltag praktikabel?
Feststellen, ob jemand kinderpornographische Seiten angeschaut hat, lässt sich anhand eines so genannten Server-Logs. Wenn die Polizei die Seite kennt, kann sie dann anhand der IP-Abfrage beim Provider den Nutzer ermitteln. Dank Vorratsdatenspeicherung werden diese Datensätze jetzt sechs Monate gespeichert.
So weit, so gut, doch was passiert aber mit denen, die zufällig auf solch eine Seite geraten? Man kann das ja moralisch verwerflich finden oder nicht: jeder erwachsene Mensch hat nach unseren Gesetzen das Recht, sich Pornographie anzuschauen und davon gibt es reichlich im Internet. Wer sich schon einmal durch solche Seiten geklickt hat, der weiß, dass es vom simplen Nacktbild bis hin zu eher heftigen Sexualpraktiken manchmal nur ein sehr kleiner Schritt ist. Es kann also durchaus auch passieren, dass man ungewollt auf einer solchen Seite landet. Das Gleiche kann passieren, wenn man unbewusst szenespezifische Code-Worte eingibt, die man als Normal-User selbstverständlich nicht kennt. Die Spuren der einmal aufgeschlagenen Seite finden sich dann auch auf dem heimischen Rechner wieder, unabhängig davon, ob man entsetzt die Seite sofort weggeklickt hat oder in einer Mischung aus Neugier und Abscheu die Seite durchstöbert. Zwar lassen sich die entsprechenden Daten löschen, mit etwas technischem Aufwand ist es aber möglich, diese wieder herzustellen. Mit anderen Worten – selbst nicht straffällig gewordene Menschen können so zur Rechenschaft gezogen werden. Das ist in etwa so, als wenn man in einem Koffer auf dem Dachboden ein einschlägiges Magazin findet und dann verantwortlich dafür gemacht hat, obwohl man es nicht erworben und schon gar nicht produziert hat. Das finde ich einigermaßen bedenklich. Anhand der Serverlogs sollten zumindest die Verweildauer und die Anzahl der Besuche auf der Seite mit in die Betrachtung einbezogen werden.
Eine meiner Vermutungen ist, dass es bei dem Richterspruch letztendlich überhaupt nicht um die Bekämpfung von Kinderpornographie geht. Wie schon bei den gescheiterten Internetsperren heißt die eigentliche Stoßrichtung Zensurmaßnahmen und die Bestrafung für unerlaubtes Betrachten urheberrechtlich geschützter Inhalte. Denn was mit kinderpornographischen Dateien möglich ist, funktioniert auch mit allen anderen. Die Technik macht da keinen Unterschied.
Um das Gesagte noch einmal Zusammenzufassen: Selbstverständlich ist es richtig dass die Gerichte auch gegen das „bloße Ansehen“ von Kinderpornographie vorgehen müssen. Ob die jetzt anvisierten Methoden dafür die geeigneten sind, das ist aus meiner Sicht zumindest fraglich. Der richterlichen Willkür ist hier Tor und Tür geöffnet.
Gutscheine sind ein probates Mittel des Handels, Kundschaft anzulocken. In „realen Leben“ wie im Internet dienen die Gutscheine vor allem dazu, neue Kundschaft ins Geschäft oder eben auf die Website zu locken. Während Läden an die Kundschaft herantreten müssen, indem sie zum Beispiel Anzeigen in Zeitungen schalten, Coupons beilegen oder meist gut aussehende junge Damen durch die Einkaufspassagen schicken, die das Werbematerial verteilen, lassen sich im Internet die Gutscheine relativ leicht an den Mann und die Frau bringen. Ein Klick auf ein entsprechendes Banner oder das Versenden einer Mail zum Beispiel als Dank für eine Anmeldung bei einem Newsletter genügt meist, um den potentiellen Kunden zum shoppen zu animieren. Manche Gutscheine werden direkt durch so genannte Cookies, kurze Einträge zum Informationsaustausch zwischen Computerprogrammen, eingelöst, andere erst durch die Eingabe zugesendeter Codes. Während erstere Rabatte allen Nutzern gleichermaßen gewährt werden, sind Code-Gutscheine individualisiert.
Da die Zahl der Onlineshops nahezu unüberschaubar ist, gibt es auch endlos viele Gutscheinangebote. Wem die Jagd nach Schnäppchen zu aufwendig ist, der kann sich auf die Spürnasen von Rabatt- und Gutscheinseiten wie Value Voucher verlassen. Die Betreiber durchstöbern das Netz nach aktuellen Gutscheinen und Sonderangeboten und präsentieren ihre Funde den Lesern in Form von Datenbanken und Blogs. Letztere verfügen über so genannte Rss-Feeds, mit deren Hilfe man auf dem Laufenden bleiben kann, ohne ständig die Seite nach Neuerungen durchstöbern zu müssen.