Archiv für die Kategorie: “Internet”

Wer kennt sie nicht, die mehr oder weniger lustigen Werbespots gegen Raubkopierer? Wer sich ohne dafür zu zahlen oder auch nur ohne Erlaubnis, urheberrechtlich geschützte Inhalte aus dem Netz lädt und diese gar noch verbreitet, der macht sich strafbar. Das sagen ganz klar unsere Gesetze und an die hat sich bekanntlich jeder zu halten, will er nicht gesiebte Luft atmen.
Doch was für den Normalverbraucher selbstverständlich ist, hat offenbar für das gern als Datenkrake verschrieene Suchmaschinenunternehmen Google keine Relevanz. Seit einiger Zeit arbeiten die Amerikaner an einer digitalen Bibliothek, für die sie schon über sieben Millionen Bücher eingescannt haben. Selbstverständlich ohne die Zustimmung der Autoren dazu einzuholen. Ganz offenkundig ist es Unternehmenspolitik bei Google, erst einmal Fakten zu schaffen und dann abzuwarten, was passiert. Nicht anders verhält es sich bei dem Kartenprojekt Google Street View. Wem es nicht passt, dass sein Haus und seine Straße weltweit und damit unter anderem auch für Kreditvergebende Banken per Internet einsehbar ist, der kann ja klagen! Was die digitale Bibliothek betrifft, so hat das die Buchbranche im Heimatland Googles getan. Es wurde ein Vergleich geschlossen, der den Autoren zumindest ein bescheidenes Entgelt sichert. Nach massivem Widerstand wurde zumindest ein Teil der ausländischen Bücher von dem Vergleich ausgenommen, schließlich unterliegen die nicht dem amerikanischen Urheberrecht, sondern dem ihres Heimatlandes. Ein analoger Vergleich ist in Deutschland erst einmal nicht zu erwarten. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und mit ihr viele Urheber sehen nicht ein, warum sie die rechtswidrige Praxis des Internetkonzerns nachträglich legitimieren sollten. Zudem gibt es auch andere Projekte wie die „Deutsche Digitale Bibliothek“, die ihrerseits den Buchbestand im Netz verfügbar machen will, auf legale, wenn auch etwas langwierigere Weise. Warum sollten diese Projekte durch einen Vergleich mit Google benachteiligt werden?

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Dass die Justiz etwas gegen die Verbreitung von Kinderpornographie tun muss, ist sicher unstrittig. Ein am Montag vom Oberlandesgericht Hamburg gefälltes Urteil könnte jedoch weitreichende Folgen haben. So entschieden die Richter, dass jemand, der sich kinderpornographische Bilder anschaut, sich genauso strafbar macht, wie jemand, der die Bilder auf seiner Seite speichert. Das mag auf den ersten Blick in Ordnung gehen, doch ist dieser Grundsatz im Alltag praktikabel?
Feststellen, ob jemand kinderpornographische Seiten angeschaut hat, lässt sich anhand eines so genannten Server-Logs. Wenn die Polizei die Seite kennt, kann sie dann anhand der IP-Abfrage beim Provider den Nutzer ermitteln. Dank Vorratsdatenspeicherung werden diese Datensätze jetzt sechs Monate gespeichert.

So weit, so gut, doch was passiert aber mit denen, die zufällig auf solch eine Seite geraten? Man kann das ja moralisch verwerflich finden oder nicht: jeder erwachsene Mensch hat nach unseren Gesetzen das Recht, sich Pornographie anzuschauen und davon gibt es reichlich im Internet. Wer sich schon einmal durch solche Seiten geklickt hat, der weiß, dass es vom simplen Nacktbild bis hin zu eher heftigen Sexualpraktiken manchmal nur ein sehr kleiner Schritt ist. Es kann also durchaus auch passieren, dass man ungewollt auf einer solchen Seite landet. Das Gleiche kann passieren, wenn man unbewusst szenespezifische Code-Worte eingibt, die man als Normal-User selbstverständlich nicht kennt. Die Spuren der einmal aufgeschlagenen Seite finden sich dann auch auf dem heimischen Rechner wieder, unabhängig davon, ob man entsetzt die Seite sofort weggeklickt hat oder in einer Mischung aus Neugier und Abscheu die Seite durchstöbert. Zwar lassen sich die entsprechenden Daten löschen, mit etwas technischem Aufwand ist es aber möglich, diese wieder herzustellen. Mit anderen Worten – selbst nicht straffällig gewordene Menschen können so zur Rechenschaft gezogen werden. Das ist in etwa so, als wenn man in einem Koffer auf dem Dachboden ein einschlägiges Magazin findet und dann verantwortlich dafür gemacht hat, obwohl man es nicht erworben und schon gar nicht produziert hat. Das finde ich einigermaßen bedenklich. Anhand der Serverlogs sollten zumindest die Verweildauer und die Anzahl der Besuche auf der Seite mit in die Betrachtung einbezogen werden.

Eine meiner Vermutungen ist, dass es bei dem Richterspruch letztendlich überhaupt nicht um die Bekämpfung von Kinderpornographie geht. Wie schon bei den gescheiterten Internetsperren heißt die eigentliche Stoßrichtung Zensurmaßnahmen und die Bestrafung für unerlaubtes Betrachten urheberrechtlich geschützter Inhalte. Denn was mit kinderpornographischen Dateien möglich ist, funktioniert auch mit allen anderen. Die Technik macht da keinen Unterschied.

Um das Gesagte noch einmal Zusammenzufassen: Selbstverständlich ist es richtig dass die Gerichte auch gegen das „bloße Ansehen“ von Kinderpornographie vorgehen müssen. Ob die jetzt anvisierten Methoden dafür die geeigneten sind, das ist aus meiner Sicht zumindest fraglich. Der richterlichen Willkür ist hier Tor und Tür geöffnet.

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Gutscheine sind ein probates Mittel des Handels, Kundschaft anzulocken. In „realen Leben“ wie im Internet dienen die Gutscheine vor allem dazu, neue Kundschaft ins Geschäft oder eben auf die Website zu locken. Während Läden an die Kundschaft herantreten müssen, indem sie zum Beispiel Anzeigen in Zeitungen schalten, Coupons beilegen oder meist gut aussehende junge Damen durch die Einkaufspassagen schicken, die das Werbematerial verteilen, lassen sich im Internet die Gutscheine relativ leicht an den Mann und die Frau bringen. Ein Klick auf ein entsprechendes Banner oder das Versenden einer Mail zum Beispiel als Dank für eine Anmeldung bei einem Newsletter genügt meist, um den potentiellen Kunden zum shoppen zu animieren. Manche Gutscheine werden direkt durch so genannte Cookies, kurze Einträge zum Informationsaustausch zwischen Computerprogrammen, eingelöst, andere erst durch die Eingabe zugesendeter Codes. Während erstere Rabatte allen Nutzern gleichermaßen gewährt werden, sind Code-Gutscheine individualisiert.
Da die Zahl der Onlineshops nahezu unüberschaubar ist, gibt es auch endlos viele Gutscheinangebote. Wem die Jagd nach Schnäppchen zu aufwendig ist, der kann sich auf die Spürnasen von Rabatt- und Gutscheinseiten wie Value Voucher verlassen. Die Betreiber durchstöbern das Netz nach aktuellen Gutscheinen und Sonderangeboten und präsentieren ihre Funde den Lesern in Form von Datenbanken und Blogs. Letztere verfügen über so genannte Rss-Feeds, mit deren Hilfe man auf dem Laufenden bleiben kann, ohne ständig die Seite nach Neuerungen durchstöbern zu müssen.

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Dass der Ton in Internetforen zum Teil recht rüde ist, fällt jedem auf, der sich auf ebenjene Diskussionsebene begibt. In der (vermuteten) Anonymität, versteckt hinter einer virtuellen Persönlichkeit meint Mancher die einfachsten Regeln des guten Anstandes nicht beachten zu müssen. Da wird gepöbelt, beleidigt und diffamiert, was die Tastatur hergibt. Zugegebenermaßen das Medium erleichtert auch Missverständnisse, denn ganz ohne jeden Gesichtsausdruck oder Unterton kommt sicher auch vieles falsch an, oft härter und boshafter als es gemeint ist – der Internetuser kann sich deshalb einer Reihe so genannter Emoticons bedienen – kleiner Symbole, die stellvertretend mit dem Auge zwinkern, lächeln oder böse schauen.
Doch gerade viele Technikabhängige, die kaum hinter ihren Geräten hervorkommen, nutzen Foren oder Kommentarfunktionen, um ihren Frust an der Welt abzubauen. So ist dies offensichtlich auch im Forum der Technik-Seite engadget.com geschehen, was Chefredakteur Joshua Topolsky dazu veranlasst hat, zumindest vorübergehend die Kommentarfunktionen abschalten zu lassen. Angesichts dieser Tatsache erregt sich die Internetgemeinde und hat umgehend die böse Zensurkeule zur Hand. Ich sehe das nicht so und gebe Topolsky Recht, wenn er sagt: „Some of you out there in the world of anonymous grandstanding have gotten the impression that you run the place, but that’s simply not the case.” Gerade im Netz muss man ab und zu zeigen, wer der Herr im Hause ist. Denn dass, was viele Pöbelkommentatoren nicht begreifen zu scheinen, ist, dass niemand verpflichtet ist, die geliebten Dienste aufrecht zu erhalten. Wenn für die Betreiber Kosten und Nutzen – nicht nur die finanziellen, auch die emotionalen – in keinem Verhältnis mehr zueinander stehen, dann haben sie auch das Recht, das Handtuch zu werfen und davon hat letztendlich niemand was. Wenn Einige die Freiheit des Web2.0 nur dazu nutzen, Dampf abzulassen, dann wird auf Dauer ein Teil der Möglichkeiten zur Partizipation wieder verschwinden. Mancher mag denken, dass sich die Anbieter das überhaupt nicht leisten können aber das ist ein Trugschluss. Wer kann mit Sicherheit sagen, ob in zwanzig Jahren z.B. Wordpress noch existiert und ob eine in viele kleine und Kleinstanbieter zerfallende Bloggerlandschaft dann noch zum Mittun einlädt. Schon jetzt geben sicher auch nicht wenige Privat-Schreiber auf, wenn sie sich ständig Anfeindungen ausgesetzt sehen. Der Vielfalt tut Vandalismus auf jeden Fall nicht gut. Wem irgendwas nicht passt, der kann und soll das sagen aber auf eine Weise, dass die Kritik als solche ankommt. Wer mit seinen Hassgefühlen auf die Welt nicht klar kommt, der nehme am nächsten Marathon teil, hacke Holz, gehe headbangen bei einem Metalkonzert oder werde Mitglied im lokalen Boxclub. Körperliche Aktivität ist immer noch das beste Mittel gegen Aggressionsstau. An Regeln wird er sich trotzdem halten müssen…

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Irgendwann haben die meisten von uns sicher schon einmal eine Auto-, Unfall-, oder eine Haushaltsversicherung abgeschlossen. Die dort enthaltenen Leistungen werden meist nach einigen Jahren von anderen Versicherungen oder auch von der eigenen günstiger angeboten. Allerdings ist es mühsam und zeitaufwendig die Konditionen mit den Angeboten anderer Versicherer selbst zu vergleichen. Ein sehr gute Hilfe bietet da das Internet. Hier gibt es spezialisierte Portale, die seriöse Versicherungsvergleiche anbieten. Dort ist nur die Eingabe von einigen Daten notwendig und schon erhält der User eine Auswahl an in Frage kommenden Anbietern. Rasch wird dann ersichtlich, bei welcher anderen Versicherung man die gleichen Leistungen kostengünster bekommen kann. In vielen Fällen besteht sogar die Möglichkeit, gleich online beim zukünftigen Anbieter einen Antrag auszufüllen. Beachten sollte man dabei auf jeden Fall die Kündigungsfristen der einzelnen Versicherungen.

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