Archiv für Februar 2010

Wer kennt sie nicht, die mehr oder weniger lustigen Werbespots gegen Raubkopierer? Wer sich ohne dafür zu zahlen oder auch nur ohne Erlaubnis, urheberrechtlich geschützte Inhalte aus dem Netz lädt und diese gar noch verbreitet, der macht sich strafbar. Das sagen ganz klar unsere Gesetze und an die hat sich bekanntlich jeder zu halten, will er nicht gesiebte Luft atmen.
Doch was für den Normalverbraucher selbstverständlich ist, hat offenbar für das gern als Datenkrake verschrieene Suchmaschinenunternehmen Google keine Relevanz. Seit einiger Zeit arbeiten die Amerikaner an einer digitalen Bibliothek, für die sie schon über sieben Millionen Bücher eingescannt haben. Selbstverständlich ohne die Zustimmung der Autoren dazu einzuholen. Ganz offenkundig ist es Unternehmenspolitik bei Google, erst einmal Fakten zu schaffen und dann abzuwarten, was passiert. Nicht anders verhält es sich bei dem Kartenprojekt Google Street View. Wem es nicht passt, dass sein Haus und seine Straße weltweit und damit unter anderem auch für Kreditvergebende Banken per Internet einsehbar ist, der kann ja klagen! Was die digitale Bibliothek betrifft, so hat das die Buchbranche im Heimatland Googles getan. Es wurde ein Vergleich geschlossen, der den Autoren zumindest ein bescheidenes Entgelt sichert. Nach massivem Widerstand wurde zumindest ein Teil der ausländischen Bücher von dem Vergleich ausgenommen, schließlich unterliegen die nicht dem amerikanischen Urheberrecht, sondern dem ihres Heimatlandes. Ein analoger Vergleich ist in Deutschland erst einmal nicht zu erwarten. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und mit ihr viele Urheber sehen nicht ein, warum sie die rechtswidrige Praxis des Internetkonzerns nachträglich legitimieren sollten. Zudem gibt es auch andere Projekte wie die „Deutsche Digitale Bibliothek“, die ihrerseits den Buchbestand im Netz verfügbar machen will, auf legale, wenn auch etwas langwierigere Weise. Warum sollten diese Projekte durch einen Vergleich mit Google benachteiligt werden?

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Mit 1,5 Promille wurde Margot Käßmann gestoppt, als sie am vergangenen Samstag am Steuer ihres Wagens eine rote Ampel überfuhr. Das ist bei uns in Deutschland zweifelsohne strafbar und die Bischöfin und Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche muss wie jeder andere Bürger auch, die rechtlichen Konsequenzen dieser Tat tragen.
Hinzu kommt, dass sie als gläubige Christin eigentlich in der gerade beginnenden Fastenzeit auf Genussmitteln wie Alkohol verzichten sollte. Als kirchliche Würdenträgerin wird von ihr zudem zu Recht verlangt, dass sie den einfachen Gemeindemitgliedern ein Vorbild ist.
Soweit so schlecht, das ist sicherlich alles richtig. Genauso wahr ist jedoch, dass sich die Medien derzeit voll Freude auf den Vorfall stürzen. Hatte die 51-Jährige doch erst vor kurzen in ihrer Neujahrspredigt in der Dresdner Frauenkirche die Strategie des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan in Frage gestellt. Für diese „Einmischung“ in das politische Tagesgeschehen war sie nicht allein von Konservativen gerügt, sondern z.B. auch vom Vorstand der Grünennahen Heinrich-Böll-Stiftung Ralf Fücks in einem offenen Brief kritisiert. Dieser Beschuss von allen Seiten für eine Äußerung, die vielleicht etwas naiv ist aber ihrer inneren Überzeugung entsprach, dürfte an Margot Käßmann nicht spurlos vorbeigegangen sein. Auch wenn ihre Fehlleistung nicht zu entschuldigen ist, so wäre es aus meiner Sicht nachvollziehbar, wenn diese Anfeindungen sie aus dem Gleichgewicht gebracht haben. Schade, denn mit dem Rücktritt als Ratsvorsitzende der EKD verlieren die Kritiker „humanitärer“ Bundeswehreinsätze eine wichtige Stimme. Um es noch einmal klar herauszustellen: Auch oder gerade Kirchenfunktionäre haben das Recht und die Pflicht, ihre Überzeugungen öffentlich zu machen und so in die allgemeine politische Debatte einzugreifen. Das mag nicht immer angenehm sein, wenn es zum Beispiel um die eher rückschrittlichen Ansichten zu Themen wie Homoehe oder Schwangerschaftsabbruch geht, aber schließlich ist eine Religion wie jede andere Weltanschauung genau dazu da, im Leben Orientierung zu geben. Wer unliebsame Meinungen nicht hören will, der kann die Meinungsfreiheit auch gleich ganz abschaffen.

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Die Sächsische Zeitung aus Dresden überraschte ihre Leser heute mit folgender Meldung: „Ein sächsischer Beamter klagt gegen den Freistaat auf Kostenübernahme für das Potenzmittel Viagra. Er hatte insgesamt drei Potenzmittel verschrieben bekommen und verlangt deshalb einen Zuschuss über die Hälfte des Preises von rund 748 Euro.“ Das Landesamt für Finanzen lehnte die Forderung selbstverständlich ab, mit der Begründung, dass es sich bei der Behandlung um keine Heilbehandlung sondern um einen Erhöhung der Lebensqualität handele.
Wäre es nicht so traurig, könnte man drüber lachen. Welcher Beschäftigte in der freien Wirtschaft würde sich getrauen, seinen Arbeitgeber für Viagra zur Kasse zu bitten? So etwas kann sich nur ein Beamter erlauben. Wenn man nicht gerade Pornostar ist, sollte die sexuelle Leistungskraft während der Arbeitszeit eigentlich keine Rolle spielen. Mir ist natürlich klar, dass Impotenz durchaus eine psychische Belastung sein kann. Gerade jemand, der als Beamter ständig im Rahmen seiner Entscheidungsfreiräume über Wohl und Wehe anderer bestimmt, kann ein wenig Selbstvertrauen gut gebrauchen. Wüsste der abgewiesene Bittsteller, dass der Herr hinter dem Tresen keinen mehr hochkriegt, würde er vielleicht nicht mit gesenktem Haupt und demütig das Amt verlassen, um beim nächsten Mal die erforderlichen Anträge vollständig ausgefüllt und in zehnfacher Ausfertigung pflichtschuldig auf den Tisch zu legen. Stattdessen ginge er mit einem süffisanten Grinsen zur Türe hinaus, dem Beamten beim nächsten Besuch ein „Wie steht’s… um mein Anliegen?“ zur Begrüßung zuwerfend.
Sexuelle Potenz hat auch immer was mit Machtgefühlen zu tun. Wer sich als Mann in Zweifel gezogen sieht, kann vielleicht wirklich nicht mehr vorbehaltlos über Anträge entscheiden, ganz zu schweigen vom persönlichen Leid, das eine solche Situation mit sich bringt. Aber mal ganz ehrlich: Muss dafür wirklich der Steuerzahler zur Kasse gebeten werden? Haben Beamte nicht ihre eigenen Krankenkassen, die diese Kosten übernehmen können? Wie weit geht eigentlich die Vorsorge des Staates für seine „Diener“?

PS: Das Verwaltungsgericht Leipzig gab übrigens dem Beamten recht. Jetzt muss sich das Oberverwaltungsgericht Bautzen mit dem Streit befassen

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Dass die Justiz etwas gegen die Verbreitung von Kinderpornographie tun muss, ist sicher unstrittig. Ein am Montag vom Oberlandesgericht Hamburg gefälltes Urteil könnte jedoch weitreichende Folgen haben. So entschieden die Richter, dass jemand, der sich kinderpornographische Bilder anschaut, sich genauso strafbar macht, wie jemand, der die Bilder auf seiner Seite speichert. Das mag auf den ersten Blick in Ordnung gehen, doch ist dieser Grundsatz im Alltag praktikabel?
Feststellen, ob jemand kinderpornographische Seiten angeschaut hat, lässt sich anhand eines so genannten Server-Logs. Wenn die Polizei die Seite kennt, kann sie dann anhand der IP-Abfrage beim Provider den Nutzer ermitteln. Dank Vorratsdatenspeicherung werden diese Datensätze jetzt sechs Monate gespeichert.

So weit, so gut, doch was passiert aber mit denen, die zufällig auf solch eine Seite geraten? Man kann das ja moralisch verwerflich finden oder nicht: jeder erwachsene Mensch hat nach unseren Gesetzen das Recht, sich Pornographie anzuschauen und davon gibt es reichlich im Internet. Wer sich schon einmal durch solche Seiten geklickt hat, der weiß, dass es vom simplen Nacktbild bis hin zu eher heftigen Sexualpraktiken manchmal nur ein sehr kleiner Schritt ist. Es kann also durchaus auch passieren, dass man ungewollt auf einer solchen Seite landet. Das Gleiche kann passieren, wenn man unbewusst szenespezifische Code-Worte eingibt, die man als Normal-User selbstverständlich nicht kennt. Die Spuren der einmal aufgeschlagenen Seite finden sich dann auch auf dem heimischen Rechner wieder, unabhängig davon, ob man entsetzt die Seite sofort weggeklickt hat oder in einer Mischung aus Neugier und Abscheu die Seite durchstöbert. Zwar lassen sich die entsprechenden Daten löschen, mit etwas technischem Aufwand ist es aber möglich, diese wieder herzustellen. Mit anderen Worten – selbst nicht straffällig gewordene Menschen können so zur Rechenschaft gezogen werden. Das ist in etwa so, als wenn man in einem Koffer auf dem Dachboden ein einschlägiges Magazin findet und dann verantwortlich dafür gemacht hat, obwohl man es nicht erworben und schon gar nicht produziert hat. Das finde ich einigermaßen bedenklich. Anhand der Serverlogs sollten zumindest die Verweildauer und die Anzahl der Besuche auf der Seite mit in die Betrachtung einbezogen werden.

Eine meiner Vermutungen ist, dass es bei dem Richterspruch letztendlich überhaupt nicht um die Bekämpfung von Kinderpornographie geht. Wie schon bei den gescheiterten Internetsperren heißt die eigentliche Stoßrichtung Zensurmaßnahmen und die Bestrafung für unerlaubtes Betrachten urheberrechtlich geschützter Inhalte. Denn was mit kinderpornographischen Dateien möglich ist, funktioniert auch mit allen anderen. Die Technik macht da keinen Unterschied.

Um das Gesagte noch einmal Zusammenzufassen: Selbstverständlich ist es richtig dass die Gerichte auch gegen das „bloße Ansehen“ von Kinderpornographie vorgehen müssen. Ob die jetzt anvisierten Methoden dafür die geeigneten sind, das ist aus meiner Sicht zumindest fraglich. Der richterlichen Willkür ist hier Tor und Tür geöffnet.

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Zu keiner Zeit waren Informationen so wichtig wie heutzutage. Nicht umsonst sprechen wir von der derzeitigen als einer „Informationsgesellschaft“. Die Nachrichten aus aller Welt, aus einer uns interessierenden Branche oder über politische Entscheidungen bekommen wir meist kostenfrei aus Radio, Fernsehen und Zeitung. In den letzten Jahren läuft das Internet den „klassischen Medien“ jedoch in zunehmendem Maße den Rang ab, gerade junge Menschen informieren sich hauptsächlich und oftmals ausschließlich auf elektronischem Wege. In Punkto Schnelligkeit und „Spezialisierung“ – also Informationen die aufgrund ihrer Relevanz für eine sehr kleine Zielgruppe in den klassischen Medien meist untergehen, ist das Internet unschlagbar.
Doch aktuelle Nachrichten allein sind nicht ausreichend, der Informierte muss sein Wissen auch einordnen können. Dass heißt sowohl in Bezug auf den Sachverhalt – welche Bedeutung hat die Nachricht, wie ergänzt sie das Gesamtbild oder widerspricht meinen Vorstellungen – als auch in Bezug auf die Quelle. Zwar genügen Nachrichten im Allgemeinen dem Anspruch der sachlichen Information, doch jeder, der schon einmal journalistisch gearbeitet hat, wird bestätigen, dass die Nachricht wesentlich von ihrem Verfasser und dem Medium abhängt. Mit dem sie transportiert wird. Das Medium bestimmt unter anderem die Sprache und die Komplexität der Nachricht. Während in einem Fachmagazin vorausgesetzt werden kann, dass die Leser das gängige Vokabular kennen und an spezielleren Fragestellungen interessiert sind, muss das gleiche Thema in einer Publikumszeitschrift ausführlicher erklärt und zudem auf ein bestimmtes Maß vereinfacht wiedergegeben werden. Doch auch innerhalb eines Mediums gibt es Unterschiede, die viel mit den persönlichen Prioritäten des Verfassers zu tun haben. Der Journalist ist der „Filter“, der die Menge an Informationen zur Nachricht verdichtet. Selbstverständlich muss er dabei bestimmte formelle Anforderungen erfüllen (die berühmten „fünf W“s), doch die Form der Präsentation – egal ob als Ansage im Fernsehen / Internet / Radio oder die Niederschrift in Textform – sind persönlich geprägt.
Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt bei der Bewertung von Nachrichten ist der, der Glaubwürdigkeit. Ein Medium, dass viele seiner Meldungen dementieren muss, büßt diese schnell ein aber auch ohne solch dramatische Fehlgriffe vertraut jeder Mensch dem einen Medium mehr, dem anderen weniger. So haben „taz“ oder „Zeit“ ein völlig anders Leserklientel als zum Beispiel „Welt“ oder „FAZ“. Denn die Medien bieten uns häufig nicht nur die Nachricht sondern auch Interpretationsansätze, die den nackten Fakten dank individueller „Filter“ eine Wertigkeit zuordnen. Und das ist es auch, was die Konsumenten der Nachricht wünschen: eine Orientierung in einer zunehmend komplexen Welt. An jedem Einzelnen liegt es, dass er nicht alle Nachrichten als gegeben hinnimmt, sondern dort wo er kann, die Probe aufs Exempel macht und bereit ist, seine Ansichten zu überdenken, wenn neue Informationen nicht ins Bild passen.

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